Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung,
Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit
sowie demMenschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst.
Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrank-
heiten. Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner
die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes mellitus etc.) und behinderten Personen
in den Arbeitsprozess (oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzen). Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin,
Unfallverhütung und versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen
Fachrichtung. Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung.
Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation.
Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist
sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank.
Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern
müssen aktiv auf die Menschen zugehen.
Betriebsmedizin mit Begehungen und Grundsätzen der Berufsgenossenschaften
1. Sehtest / Hörtest, 2. Laboruntersuchungen (arbeitsmedizinisch orientiert), 3. Betriebsuntersuchungen nach den
Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, 4. Betriebsbegehungen
Folgende Ermächtigungen liegen vor: G 14 “Trichlorethylen”, G 15 “Chrom-VI-Verbindungen, G 20 “Lärm”, G 23 “obstruktive
Atmungserkrankungen”, G 24 “Hauterkrankungen”, G 25 “Fahrer- Steuer-
Überwachungstätigkeiten”, G 26 “Atemschutz”, G 27 “Isozyanate”, G 29 “Benzolhomologe”
G 30 “Hitzearbeiten”, G 37.1 “Bildschirmarbeitsplätze”, G 38 “Nickel oder seine
Verbindungen”, G 39 “Schweißrauche”, G 42.1 “Infektionskrankheiten Teil 1 (Tbc)”
G 42.2 “Infektionskrankheiten Teil 2 (Hepatitis A)”, G 42.3 “Infektionskrankheiten