Errichtung einer stillen Gesellschaft
zwischen
der
SAPV
-
Gifhorn
GmbH
Vertragspartner zu 1).
und
Frau/Herr Dr med.
Vertragspartner zu 2).
§
·
1
Vertragsgegenstand
Der Vertragspartner zu 1) ist eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck u.a. die  
Koord
ination bzw. das Management von Arztnetzwerken und von Direktverträgen mit
den Kostenträgern im Sinne des SGB V ist. 
Der Vertragspartner zu 2) beteiligt sich an der durch den Vertragspartner zu 1)
betriebenen Unternehmung als stiller Gesellschafter, inde
m er der Unternehmung zur
Vergrößerung des Geschäfts einen einmaligen Barbetrag in Höhe von 
250,00 
€ (in
Worten 
zweihundertfünfzig 
Euro) als stille Gesellschaftereinlage zur Verfügung stellt. 
Die Einlage geht in das Vermögen der GmbH über. Der Vertragspart
ner zu 2) ist
weder an der Vermögenssubstanz noch am Geschäftswert des Unternehmens des
Vertragspartners zu 1) beteiligt.
Von dem stillen Gesellschafter ist die einmalige Einlage in Höhe von 
250,00 
€  bis
spätestens 14 Tage nach Gründung der stillen Gesel
lschaft zu erbringen.
Die Gesellschaft kann weitere stille Gesellschaften gründen. Der stille Gesellschafter
hat darüber Kenntnis, dass die Gesellschaft noch eine Vielzahl stiller Gesellschaften